Als Spaltung wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft auf eine oder mehrere andere bestehende oder durch die Spaltung neu gegründete übernehmende Gesellschaften übertragen werden und die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft als Gegenleistung Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten.