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Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige – Sperrgründe

FinanzstrafrechtMaterielles StrafrechtLang/Seilern-AspangNovember 2019

Eine nicht rechtzeitig erstattete Selbstanzeige entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Eine Selbstanzeige ist nicht mehr rechtzeitig erstattet, wenn der Täter auf frischer Tat betreten wird oder einer der in § 29 Abs 3 FinStrG normierten Sperrgründe vorliegt.

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