Eine Verschmelzung (Fusion, Merger) ist die Vereinigung von Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der das gesamte Vermögen der übertragenden Körperschaft unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Körperschaft gegen oder ohne Anteilsgewährung an die Gesellschafter übergeht.