Der Rechtsnachfolger hat die steuerlichen Buchwerte des übertragenen Vermögens in der Regel fortzuführen. Umwandlungsbedingte Buchgewinne und Buchverluste sind steuerneutral (Ausnahme: Confusio). Zur Sicherung der Besteuerungskontinuität gibt es Regelungen für internationale Schachtelbeteiligungen, den Wechsel der Gewinnermittlungsart, den Übergang von Mindestkörperschaftsteuern und „Fiktionen“ (zB Ausschüttungsfiktion, Vereinnahmungs- und Verausgabungsfiktion usw).