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Beendigung des Lehrverhältnisses

BeschäftigungsverhältnisseLehrlingeKnallnig-Prainsack/KraftMärz 2024

Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Ausbildungscharakter und endet im Idealfall mit Vollendung der dem Lehrberuf zugeschriebenen Lehrzeit. Vor seiner Zeit endet es von Gesetzes wegen automatisch, wenn bestimmte Ereignisse eintreten (Wegfall der Tätigkeits- oder Ausbildungsbefugnis des Lehrberechtigten, erfolgreich vorzeitig abgelegte Lehrabschlussprüfung etc).  Vorzeitig enden kann ein Lehrverhältnis auch durch den Willen eines Vertragsparters (zB Probezeit, Austritt) oder im Einvernehmen beider. Häufig sind besondere rechtliche Schutzvorkehrungen zu beachten.

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