vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pendlerförderung - Vorliegen mehrerer Wohnsitze

Entgelt: Anspruch & AbrechnungPendlerförderungSabaraJänner 2024

Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der „zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz“ oder der „Familienwohnsitz“ maßgebend. Der „Familienwohnsitz“ liegt dort, wo ein in (Ehe-)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte