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Lohnpfändung - Sonderzahlungen

Entgelt: Anspruch & AbrechnungLohnpfändungKraftJänner 2024

Als Sonderzahlungen sind im pfändungsrechtlichen Sinne nur der 13. Monatsbezug (Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration) und der 14. Monatsbezug (Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe) anzusehen. Andere Sonderzahlungen (zB Jahresbonus, Tantieme, Zielerreichungsprämie, Jubiläumsgeld etc) zählen pfändungsrechtlich als laufende Bezüge.

Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss

Die gesetzlichen Lohnpfändungsvorschriften sehen bei den Sonderzahlungen vor, dass

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