Bei der Abrechnung von Geschäftsführern gibt es je nach Beteiligungshöhe und zugrundeliegender Vereinbarung zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob der Geschäftsführer dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages unterliegt oder nicht. Ist der Geschäftsführer vom Kollektivvertrag ausgeschlossen, liegt aber aus steuerlicher Sicht ein Dienstverhältnis vor und fällt Lohnsteuer an, so gibt es Besonderheiten etwa bei der Abgeltung von Überstundenzuschlägen oder der Abrechnung von Dienstreisen.