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Begleitung schwerst erkrankter Kinder

Urlaub & KarenzierungFamilienhospizkarenzThöny-Maier/DavidJänner 2024

Um schwerst erkrankte Kinder im gemeinsamen Haushalt begleiten zu können, kann der Arbeitnehmer eine Herabsetzung der Arbeitszeit, eine Änderung der Lage der Arbeitszeit oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes schriftlich verlangen. Dieser Anspruch steht auch für Wahl-, Pflege- und Kinder des Ehepartners, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten zu, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben. Die Erkrankung muss im Gegensatz zur Hospizkarenz nicht lebensbedrohlich sein. Der Anspruch kann zunächst für maximal 5 Monate verlangt und auf bis zu 9 Monate verlängert werden.  

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