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Geschäftsführer - Lohnnebenkosten

BeschäftigungsverhältnisseGeschäftsführerGhahramani-HoferDezember 2023

Die Lohnnebenkostenpflicht für Geschäftsführerbezüge ist im Wesentlichen von der Art des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses und von der Beteiligungshöhe abhängig. Wegen seiner Eingliederung in den Organismus der Kapitalgesellschaft ist der Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich regelmäßig – also von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – als Dienstnehmer seiner Gesellschaft iSd KommStG und des FLAG anzusehen, weshalb in der Regel die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) anfallen werden.

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