vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachbezug Einrichtungen und Anlagen des Arbeitgebers

Entgelt: Anspruch & AbrechnungSachbezüge & freiwillige SozialleistungenSabaraDezember 2023

Die Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (zB Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), ist sozialversicherungsbeitrags- und lohnsteuerfrei. Abgabenfrei ist auch der geldwerte Vorteil aus zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der Krankenversicherung erfasst ist. Abgabenfrei sind auch Impfungen.  

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte