Ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses Anspruch auf eine (aliquote) Prämie hat, richtet sich nach der Vereinbarung. Für Angestellte ist zu beachten, dass diese einen gesetzlichen Anspruch auf eine aliquote Prämie haben, auch wenn das Dienstverhältnis während des Anspruchszeitraums – egal aus welchem Grund – endet. In der Abrechnung ist zu unterscheiden, ob die Prämie mit Beendigung des Dienstverhältnisses zur Auszahlung gelangt oder der Anspruch erst später festgestellt und ausbezahlt werden kann.