vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kennzeichenmäßige Benutzung der Marke

ImmaterialgüterrechtMarkenrechtLeeMärz 2024

Sowohl die Markenrechtserhaltung als auch die Markenverletzung setzt eine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr voraus. Welche Benutzungshandlungen als kennzeichenmäßig gelten, sind in § 10a MarkSchG demonstrativ aufgezählt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte