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Rechtsbehelfe und Sanktionen nach der DSGVO

DatenschutzrechtBisset/DallingerMärz 2024

Im 8. Kapitel der DSGVO (Art 77 bis 84 DSGVO) und den §§ 24 ff DSG haben betroffene Personen, die der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung oder das DSG verstoßen, das Recht auf Beschwerde vor einer Aufsichtsbehörde (in Ö: der Datenschutzbehörde). Darüber hinaus kann die betroffene Person, der durch die rechtswidrige Verarbeitung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter geltend machen.

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