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Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung im Medienrecht

MedienrechtBissetMärz 2024

Informationspflichten für Medieninhaber sind als Impressumspflicht und Offenlegung in den §§ 24 und 25 MedienG geregelt. Weites müssen gem § 26 MedienG entgeltliche Veröffentlichungen gekennzeichnet werden. Die Informationen, die angegeben werden müssen, haben einen geringeren Umfang als die Informationspflichten anderer Rechtsvorschriften, aber gleichzeitig einen breiteren Anwendungsbereich.

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