Änderung ua VerG 2002

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekOktober 2021

unverzügliche Übermittlung der in Aussicht genommenen Vereins-statuten im Falle der Ausübung eines Kultus durch die Vereinsbehörden an den Bundeskanzler; Ergänzung der Strafdelikte und Verwaltungsübertretungen, die eine Verlässlichkeit der Person ausschließen

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

14.10.2021

Betroffene Normen

VerG

Betroffene Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Quelle

RV 1101 BlgNR 27. GP , 121/ME



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