WEG-Novelle

GesetzgebungZivilrechtKolmaschJuli 2024

Erleichterung der Installation von Balkonkraftwerken

Inkrafttreten

1.9.2024

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

18.7.2024

Betroffene Normen

WEG

Betroffene Rechtsgebiete

Miet- und Wohnrecht

Quelle

BGBl I 2024/92

Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird, BGBl I 2024/92 vom 18. 7. 2024 (AA-424 27. GP ).

Die Novelle, die erst durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag11AA-424 27. GP . vor der Nationalratssitzung mit Inhalt befüllt wurde, beschränkt sich auf ein einziges Thema: die Erleichterung der Installation von Balkonkraftwerken durch Wohnungseigentümer. Sowohl der Katalog der privilegierten Änderungen iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG als auch der Katalog der Änderungen, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG greift, werden um die Anbringung von Photovoltaikanlagen am Balkon oder der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts erweitert. Die Zustimmungsfiktion ist dem Wortlaut nach eingeschränkter, weil sie nur steckerfertige Kleinsterzeugungsanlagen iSd § 7 Abs 1 Z 32a ElWOG umfasst.

Die Novelle tritt am 1. 9. 2024 in Kraft.

 



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