Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das GmbH-Gesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das EIRAG geändert werden (BGBl I 2020/157, AB 588)
Ua wird die (bislang befristete) Möglichkeit einer elektronischen GmbH-Gründung ins Dauerrecht überführt.
Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird das Zustandekommen eines Sanierungsplans im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erleichtert. Dabei wird die Zahlungshöchstfrist um ein Jahr auf drei Jahre verlängert. Die Möglichkeiten nach § 7 2. COVID-19-JuBG, Fristen in Insolvenzverfahren zu verlängern, und nach § 11 2. COVID-19-JuBG, Zahlungsplanraten zu stunden, werden aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise verlängert.