Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird, BGBl I 2019/81 vom 31. 7. 2019 (IA 80/A 26. GP ).
Die Novelle sieht eine Ermäßigung der Pauschalgebühr nach TP 1 GGG um die Hälfte vor, wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung rechtswirksam verglichen wird.
Diese Änderung ist an dem der Kundmachung im BGBl folgenden Tag in Kraft getreten, dh am 1. 8. 2019.