Gerichtsgebühren-Novelle 2019

GesetzgebungZivilrechtKolmaschAugust 2019

Halbierung der Pauschalgebühr nach TP 1 GGG, wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung rechtswirksam verglichen wird

Inkrafttreten

1.8.2019

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

1.8.2019

Betroffene Normen

GGG

Betroffene Rechtsgebiete

Zivilverfahrensrecht

Quelle

BGBl I 2019/81

Bundesgesetz, mit dem das Gesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren geändert wird, BGBl I 2019/81 vom 31. 7. 2019 (IA 80/A 26. GP ).

Die Novelle sieht eine Ermäßigung der Pauschalgebühr nach TP 1 GGG um die Hälfte vor, wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung rechtswirksam verglichen wird.

Diese Änderung ist an dem der Kundmachung im BGBl folgenden Tag in Kraft getreten, dh am 1. 8. 2019.



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