GesetzgebungZivilrechtKolmaschDezember 2020
Verkürzung der Frist für den Eigentumserwerb des Finders bei Sachen, deren Wert 100 € nicht übersteigt, von einem auf ein halbes Jahr
Inkrafttreten
1.1.2021
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Entwurf
Letzte Änderung
1.12.2020
Betroffene Normen
ABGB
Betroffene Rechtsgebiete
Schuldrecht, Sachenrecht
Quelle
61/ME 27. GP