Änderung des FLAG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrNovember 2018

Sicherstellung, dass ein Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe auch dann gegeben ist, wenn es selbst aufgrund eines sv-rechtlichen Anspruchs oder aufgrund einer eigenen Erwerbstätigkeit regelmäßig zur Deckung der Unterhaltskosten beiträgt; Anspruch erheblich behinderter Kinder auf die erhöhte Familienbeihilfe, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen

Inkrafttreten

1.1.2016

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

27.11.2018

Betroffene Normen

FLAG

Betroffene Rechtsgebiete

Steuerrecht

Quelle

BGBl I 2018/77



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