Am 1. 4. 2021 wäre es sowohl bei den mietrechtlichen Richtwerten (siehe Zak 2019/191, 111) als auch bei den mietrechtlichen Kategoriebeträgen (siehe Zak 2018/43, 32) zu Indexanpassungen gekommen. Mit dem Mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG (MPFLG) wurde die Valorisierung um ein Jahr aufgeschoben.
Nach der novellierten Rechtslage werden die nächsten Richtwertanpassungen am 1. 4. 2022 und am 1. 4. 2023 stattfinden; danach gilt wieder der gewohnte zweijährige Rhythmus (§ 5 Abs 2 RichtWG). Bei den Kategoriebeträgen ist eine Valorisierung am 1. 4. 2022 aufgrund der für Dezember 2020 geltenden Indexzahl vorgesehen (§ 16 Abs 6a MRG). Danach greift wieder die Valorisierungsregel des § 16 Abs 6 MRG.