Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz

GesetzgebungZivilrechtKolmaschApril 2021

Verschiebung der an sich mit 1. 4. 2021 vorzunehmenden Valorisierung der mietrechtlichen Richtwerte und Kategoriebeträge um ein Jahr

Inkrafttreten

1.4.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

13.4.2021

Betroffene Normen

MRG, RichtWG

Betroffene Rechtsgebiete

Miet- und Wohnrecht

Quelle

BGBl I 2021/59

Am 1. 4. 2021 wäre es sowohl bei den mietrechtlichen Richtwerten (siehe Zak 2019/191, 111) als auch bei den mietrechtlichen Kategoriebeträgen (siehe Zak 2018/43, 32) zu Indexanpassungen gekommen. Mit dem Mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG (MPFLG) wurde die Valorisierung um ein Jahr aufgeschoben.

Nach der novellierten Rechtslage werden die nächsten Richtwertanpassungen am 1. 4. 2022 und am 1. 4. 2023 stattfinden; danach gilt wieder der gewohnte zweijährige Rhythmus (§ 5 Abs 2 RichtWG). Bei den Kategoriebeträgen ist eine Valorisierung am 1. 4. 2022 aufgrund der für Dezember 2020 geltenden Indexzahl vorgesehen (§ 16 Abs 6a MRG). Danach greift wieder die Valorisierungsregel des § 16 Abs 6 MRG.



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