vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Streitanmerkung

SachenrechtGrundbuchJaukMai 2024

Unter Streitanmerkung (iwS) versteht man die Anmerkung bestimmter Klagen im Grundbuch zur Begründung der nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes oder eines anderen Gesetzes damit verbundenen Rechtswirkungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte