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Entschädigung für Gebrauchsbeeinträchtigungen

Miet- und WohnrechtMieteGottardisFebruar 2024

§ 8 Abs 3 HS 2 MRG normiert eine Eingriffshaftung des Vermieters und seine Pflicht zur Entschädigung für Gebrauchsbeeinträchtigungen des Mietobjektes durch Erhaltungs-, Verbesserungs-, Änderungs- und Errichtungsarbeiten.

Einleitung

§ 8 MRG entfaltet nur im Vollanwendungsbereich Geltung.

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