vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechnung gegen Unterhaltsforderungen

FamilienrechtUnterhaltKolmaschMärz 2024

Um den Unterhaltszweck nicht zu gefährden, kann der Unterhaltspflichtige nur beschränkt mit einer eigenen Forderung gegen eine gesetzliche Unterhaltsforderung aufrechnen. Grundsätzlich steht nur der pfändbare, dh das Existenzminimum übersteigende Teil der Unterhaltsforderung einer Aufrechnung offen. Eine Aufrechnungserklärung, die den unpfändbaren Teil betrifft, ist nur in besonderen Ausnahmefällen wirksam. Rein vertragliche Unterhaltsforderungen unterliegen keinen Aufrechnungsbeschränkungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte