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Vertragsabschluss mit kirchlichen juristischen Personen

SchuldrechtAllgemeinesKolmaschMärz 2024

Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit juristischen Personen von anerkannten Religionsgemeinschaften gelten die innerkirchlichen Vertretungsregelungen und Genehmigungserfordernisse. Verstöße gegen das kirchliche Zuständigkeits- und Organisationsrecht verhindern grundsätzlich das Wirksamwerden des Rechtsgeschäfts.

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