vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Elektronische Signatur

SchuldrechtFormKolmaschMärz 2024

Mit einer elektronischen Signatur wird eine elektronische Willenserklärung einer Person zugeordnet. Wie bei physischen Unterschriften ist die Zurechenbarkeit eine Beweisfrage. Es existieren mehrere technische Stufen elektronischer Signaturen. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handy-Signatur) können grundsätzlich gesetzliche oder vertragliche Schriftformerfordernisse erfüllt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte