vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Herausgabeexekution

ExekutionsrechtExekutionsartenMiniAugust 2023

Hat der Verpflichtete eine bewegliche Sache zu übergeben, wird diese Verpflichtung durch eine Herausgabeexekution nach den §§ 346 ff EO vollstreckt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte