vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachwaltervereine

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzFritzJuni 2019

Dieses Briefing gibt die alte Rechtslage vor dem 2. ErwSchG wieder.

Zur alten Rechtslage: Grundsätzlich konnten nur natürliche Personen zum Sachwalter bestellt werden, die Ausnahme davon bilden die in § 279 Abs 3 ABGB genannten „geeigneten Vereine“ (Sachwaltervereine). Gerade bei „schwierigeren“ Sachwalterschaften sollen Sachwaltervereine bevorzugt herangezogen werden. Die Vereine traf allerdings keine Übernahmeverpflichtung, sie mussten ihrer Bestellung zustimmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte