vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kellereigentum

SachenrechtBesitz & EigentumIlleditsDezember 2023

Nach der Konzeption des ABGB umfasst das Grundeigentum unbeschränkt den darüber liegenden Luftraum und den darunter liegenden Erdboden. In Abweichung davon können unter der Erdoberfläche liegende Räume und Bauwerke selbständige Rechtsobjekte sein, wenn sie vom darüber liegenden Gebäude unabhängig sind und diesem nicht als Fundament dienen. Das selbständige Bauwerk darf nicht über die Oberfläche des fremden Grundstückes hinausragen (von Entlüftungsschächten abgesehen), ist als unbewegliche Sache zu behandeln und als Grundbuchskörper zu verbüchern (§ 300 ABGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte