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Unterhaltsstopp

FamilienrechtUnterhaltKolmaschMärz 2024

Der Unterhaltsstopp beschränkt als Obergrenze die Höhe der Unterhaltsleistungen bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Er greift nur beim Kindesunterhalt, nicht jedoch beim Ehegatten- und Scheidungsunterhalt ein.

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