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Fälligkeit von Unterhalt

FamilienrechtUnterhaltKolmaschMärz 2024

Unterhaltsleistungen werden am Monatsersten im Vorhinein fällig. Geldunterhalt muss der Unterhaltspflichtige so rechtzeitig überweisen, dass er am Fälligkeitstag bereits am Konto des Unterhaltsberechtigten wertgestellt ist.

Fälligkeitstermin

Naturalunterhaltsleistungen sind fällig, sobald sie der Unterhaltsberechtigte benötigt.

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