Die „Grüne Karte“ ist die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Zweck des „Grüne-Karte-Systems“ ist ausschließlich zu verhindern, dass ein Verkehrsopfer bei einem Unfall mit Auslandsbezug in seinem Heimatland gezwungen ist, Schädiger bzw. Versicherer außerhalb dieses Landes in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner ist nicht der Versicherer, sondern das „Grüne-Karten-Büro“, in Österreich der Verband der Versicherungsunternehmer.