vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grüne-Karte-System

SchadenersatzVerkehrsunfallHeelSeptember 2024

Die „Grüne Karte“ ist die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr. Zweck des „Grüne-Karte-Systems“ ist ausschließlich zu verhindern, dass ein Verkehrsopfer bei einem Unfall mit Auslandsbezug in seinem Heimatland gezwungen ist, Schädiger bzw. Versicherer außerhalb dieses Landes in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner ist nicht der Versicherer, sondern das „Grüne-Karten-Büro“, in Österreich der Verband der Versicherungsunternehmer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte