Das Grundbuch dient der Sichtbarmachung von Rechtsverhältnissen (Rechte und Lasten), die am unbeweglichen Vermögen, also an Grund und Boden, bestehen. Es setzt sich aus Hauptbuch und Urkundensammlung zusammen. Der gutgläubige Einsichtnehmende darf darauf vertrauen, dass die Eintragungen des Grundbuchs vollständig und richtig sind.