Der § 4 Abs 1 EStG umfasst den rein steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart.
Im Gegensatz zum Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG finden sich die Vorschriften nicht im § 189 UGB, sondern ausschließlich im EStG (§§ 4–14 und § 20 EStG).