Die Gewerbeordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Gewerbe ausgeübt werden dürfen. Sie ist das zentrale Berufsgesetz für das Gewerbe, das Handwerk, die Industrie, den Tourismus und die Freizeitwirtschaft, den Verkehr, die Informations- und Consultingwirtschaft sowie zahlreiche Dienstleistungen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art 6 Staatsgrundgesetz. Dieser erlaubt es jedem Staatsbürger, unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweck auszuüben. Über das Diskriminierungsverbot des Art 18 AEUV kommt dieses Recht auch allen EU Bürgern zu.