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Gesetzesprüfungsverfahren nach Art 140 B-VG

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenSpieldiener/JesseApril 2026

Das Gesetzesprüfungsverfahren gem Art 140 B-VG spielt in der Praxis eine große Rolle. Es stellt mit den Verordnungsprüfungsverfahren und den Erkenntnisbeschwerden die zahlenmäßig häufigste Verfahrensart beim VfGH dar. Erfolgreiche Anträge gem Art 140 B-VG müssen nicht nur strengen Formschriften genügen, sondern es bedarf auch verfahrenstaktischer Überlegungen sowie teilweise eines schnellen Handelns. 

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