Die Geschwindigkeitsübertretung zählt zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr und führt auch zu Mitverschulden im Zivilrechts- und Strafverfahren. Es gibt gesetzliche (§ 20 Abs 2 StVO) und durch Verkehrszeichen (§ 52 lit a Z 10a StVO) festgesetzte Geschwindigkeitsbegrenzungen.