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Gerichtliche Feststellung der Elternschaft

FamilienrechtKindschaftsrechtFerrari/KöllichSeptember 2024

Die Abstammung kann – neben der Ehe bzw eingetragenen Partnerschaft mit der Mutter (§ 144 Abs 1 Z 1 ABGB) oder dem Anerkenntnis (§§ 145 ff ABGB) – auch aufgrund einer gerichtlichen Feststellung gem § 148 ABGB erfolgen.

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