Bei einer gemischten Schenkung wird nur ein Teil der Zuwendung geschenkt. Eine gemischte Schenkung besteht aus einem entgeltlichen und einem unentgeltlichen Teil, wobei essentiell ist, dass die Vertragsparteien einen (nicht zwingendermaßen überwiegenden) Teil der Leistung mit Schenkungsbewusstsein übertragen wollen.