Neben der Fahrnisexekution ist die Forderungsexekution das in der Praxis am häufigsten von Gläubigern gewählte Exekutionsmittel. Deren Grundgedanke ist, dass dem Verpflichteten gegen einen Dritten (der „Drittschuldner“ genannt wird) eine Geldforderung zusteht und diese zum Gegenstand der Exekution gemacht wird. Meist handelt es sich bei diesen „Forderungen“ um Gehaltsforderungen oder ähnliche wiederkehrende Leistungen.