Kommt es nach Abschluss des Versicherungsvertrags zu einer Erhöhung des von der Versicherung übernommenen Risikos, sind die Folgen der Gefahrerhöhung gem §§ 23 ff VersVG zu beachten. Bezüglich der Leistungsfreiheit und des Kündigungsrechts der Versicherung ist zu beachten, inwiefern das Verhalten der VN eine Rolle bei der Erhöhung des Risikos spielt und ob ihnen die Gefahrerhöhung zugerechnet werden kann.

