Eine freiwillige Abfertigung, die ihren Grund in der Beendigung des Dienstverhältnisses hat, ist lohnnebenkostenfrei. Der Dienstgeber hat weder den Dienstgeberbeitrag (DB), den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) noch Kommunalsteuer (KommSt) zu entrichten. Für Dienstnehmer im Abfertigungssystem „Neu“ sind auch keine Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse zu leisten.