Unternehmenswert-Anteile bilden eines der Herzstücke des FlexKapGG. Damit wird die Beteiligung von Mitarbeitern und Dritten (wie Investoren) in einem Ausmaß von bis zu fast einem Viertel des Stammkapitals ermöglicht. Mit Unternehmenswert-Anteilen gehen nur eingeschränkte Rechte und Pflichten einher.