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Firmenbuch - Öffentlichkeit

UnternehmensrechtAllgemeines UnternehmensrechtWeberOktober 2024

Das Firmenbuch dient der Publizität eintragungspflichtiger Tatsachen, an deren Veröffentlichung sich auch bestimmte Rechtsfolgen knüpfen: der Geschäftsverkehr kann in einem bestimmten Umfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Firmenbuchs vertrauen (vgl Vertrauensschutz). Aus dieser Tatsache erklärt sich, dass das Firmenbuch öffentlich zugänglich ist (§ 9 UGB) und die Veröffentlichung im Firmenbuch auch in anderen Medien bekannt zu machen sind (§ 10 UGB).

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