Das Firmenbuch ist ein von den Gerichten geführtes öffentliches Register, welches dem Verzeichnis und der Offenlegung von Tatsachen dient, die nach dem Firmenbuchgesetz (FBG) oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzutragen sind. Gelegentlich ist die freiwillige Eintragung von Rechtsträgern oder Tatsachen vorgesehen (zB § 4 UGB). Das Firmenbuch erfüllt eine wichtige Informationsfunktion für den Rechts- und Geschäftsverkehr; die (Nicht-)Eintragung einer bestimmten Tatsache löst Rechtsfolgen aus. Die Nichteintragung eintragungspflichtiger Tatsachen ist mit Strafen sanktioniert.