Die Finanzmarktaufsicht ist die zentrale Aufsichtsbehörde in Vollziehung des Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapierrechts. Sie ist auf Grundlage des FMABG eingerichtet. Gegen Bescheide der FMA steht der Rechtsweg an das BVwG offen.
Die FMA ist eine durch Bundesgesetz eingerichtete Anstalt öffentlichen Rechts. Sie ist weisungsfrei iSd Art 20 Abs 2 B-VG (§ 2 FMABG), unterliegt jedoch der Aufsicht des BMF (§ 16 FMABG).