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Familienbeihilfe - Unterhalt

FamilienrechtUnterhaltKolmaschMärz 2026

Im Unterhaltsrecht wird die Familienbeihilfe als Mindestunterhalt und Betreuungshilfe betrachtet. Sie stellt kein Eigeneinkommen des Kindes dar und ist seit 2019 auch nicht mehr zur steuerlichen Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen teilweise auf den Unterhalt anzurechnen.

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