Fallprüfungsschema zum UWG |
Schritt 1 | Ist die Geschäftspraktik unlauter iSd - § 7 UWG (Herabsetzung eines Unternehmens) oder
- § 9 UWG (Kennzeichenmissbrauch)?
| - Wenn § 7 erfüllt: Unterlassungsanspruch, Schadenersatzanspruch, Widerrufsanspruch.
- Wenn § 9 erfüllt: Unterlassungsanspruch, Schadenersatzanspruch sowie Anspruch auf Herausgabe des Gewinnes und angemessenes Entgelt (§ 150 Abs 1 und 2 lit b PatG), Rechnungslegungsanspruch (§ 151 PatG) und Anspruch auf Unternehmerhaftung (§ 152 Abs 2 PatG).
| Wenn nein: Schritt 2 |
Schritt 2 | Ist die Geschäftspraktik unlauter im Sinne der „schwarzen Liste“? | Wenn ein Tatbestand der „schwarzen Liste“ erfüllt, Rechtsfolgen § 1 Abs 1 UWG: - Unterlassungsanspruch,
- Beseitigungsanspruch,
- Schadenersatzanspruch.
| Wenn nein: Schritt 3 |
Schritt 3 | Ist die Geschäftspraktik unlauter iSd §§ 1a oder 2 UWG (siehe zum Fallprüfungsschema zu § 2 UWG die separate Arbeitshilfe)? | Wenn der Tatbestand nach §§ 1a oder 2 UWG erfüllt ist, Rechtsfolgen § 1 Abs 1 UWG: - Unterlassungsanspruch,
- Beseitigungsanspruch,
- Schadenersatzanspruch.
| Wenn nein: Schritt 4 |
Schritt 4 | Geschäftspraktik oder sonstige Handlung iSd § 1 Abs 1 UWG | Wenn Tatbestand nach § 1 Abs 1 UWG erfüllt, Rechtsfolgen nach § 1 Abs 1 UWG: - Unterlassungsanspruch,
- Beseitigungsanspruch,
- Schadenersatzanspruch.
| Nein: keine wettbewerbswidrige Handlung iSd UWG |
Schritt 5 | Prüfung anderer konkurrierender Gesetze: - ABGB (§ 1295 Abs 2, §§ 1311, 1330 ABGB)
- Sondergesetze des Immaterialgüterrechts (Patentgesetz, Musterschutzgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Sortenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz)
- Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen (NVG)
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