Fallprüfungsschema zu § 7 UWG

UnternehmensrechtUWGArbeitshilfenJungSeptember 2025

Schritt 1

Liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor?

Dies erfordert ein Wettbewerbsverhältnis und eine Wettbewerbsabsicht.

Wenn ja: Schritt 2.

Wenn nein: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Prüfung, ob ein Verstoß gegen § 1330 ABGB vorliegt.

Schritt 2

Liegt eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil vor?

Tatsachenbehauptungen sind objektiv überprüfbar und somit einem Wahrheitsbeweis zugänglich, Werturteile nicht.

Wenn Tatsachenmitteilung: Schritt 3.

Wenn Werturteil: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Prüfung, ob eine pauschale Herabsetzung nach § 1 UWG oder eine Ehrenbeleidigung nach § 1330 Abs 1 ABGB vorliegt.

Schritt 3

Erfolgt eine Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen?

Behaupten heißt, etwas aus eigenem Wissen mitteilen, verbreiten, etwas von anderer Seite Erfahrenes an Dritte weiterzuleiten.

Wenn ja: Schritt 4.

Wenn nein: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung.

Schritt 4

Erfolgt die Tatsachenbehauptung bzw Tatsachenverbreitung über ein fremdes Unternehmen bzw dessen Inhaber oder über das eigene Unternehmen des Äußernden?

Wenn über ein fremdes Unternehmen bzw dessen Inhaber: Schritt 5.

Wenn über den Äußernden selbst: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Prüfung, ob eine irreführende Mitteilung des Äußernden über sein eigenes Unternehmen nach § 2 UWG vorliegt.

Schritt 5

Sind die Tatsachen wahr oder unwahr?

Maßgeblich ist der Gesamteindruck aufgrund des Gesamtzusammenhangs.

Wenn unwahr: Schritt 6.

Wenn wahr: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung.

Schritt 6

Weisen die unwahren Tatsachenbehauptungen eine Schädigungseignung auf?

Schädigungseignung liegt vor, wenn objektiv geeignet, beim Publikum eine nachteilige Meinung zu erzeugen.

Wenn ja: Schritt 7.

Wenn nein: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung.

Schritt 7

Handelt es sich um eine vertrauliche Mitteilung iSd § 7 Abs 2 UWG, an welcher der Mitteilende oder Empfänger ein berechtigtes Interesse hat?

Wenn ja: Schritt 8.

Wenn nein: Verstoß gegen § 7 UWG liegt vor; Ende der Prüfung.

Schritt 8

Wurden die Tatsachen dennoch der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet?

Wenn ja: Verstoß gegen § 7 UWG liegt vor; Ende der Prüfung.

Wenn nein; kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung.

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