Schritt 1 | Liegt ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs vor? Dies erfordert ein Wettbewerbsverhältnis und eine Wettbewerbsabsicht. | Wenn ja: Schritt 2. | Wenn nein: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Prüfung, ob ein Verstoß gegen § 1330 ABGB vorliegt. |
Schritt 2 | Liegt eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil vor? Tatsachenbehauptungen sind objektiv überprüfbar und somit einem Wahrheitsbeweis zugänglich, Werturteile nicht. | Wenn Tatsachenmitteilung: Schritt 3. | Wenn Werturteil: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Prüfung, ob eine pauschale Herabsetzung nach § 1 UWG oder eine Ehrenbeleidigung nach § 1330 Abs 1 ABGB vorliegt. |
Schritt 3 | Erfolgt eine Behauptung oder Verbreitung der Tatsachen? Behaupten heißt, etwas aus eigenem Wissen mitteilen, verbreiten, etwas von anderer Seite Erfahrenes an Dritte weiterzuleiten. | Wenn ja: Schritt 4. | Wenn nein: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung. |
Schritt 4 | Erfolgt die Tatsachenbehauptung bzw Tatsachenverbreitung über ein fremdes Unternehmen bzw dessen Inhaber oder über das eigene Unternehmen des Äußernden? | Wenn über ein fremdes Unternehmen bzw dessen Inhaber: Schritt 5. | Wenn über den Äußernden selbst: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Prüfung, ob eine irreführende Mitteilung des Äußernden über sein eigenes Unternehmen nach § 2 UWG vorliegt. |
Schritt 5 | Sind die Tatsachen wahr oder unwahr? Maßgeblich ist der Gesamteindruck aufgrund des Gesamtzusammenhangs. | Wenn unwahr: Schritt 6. | Wenn wahr: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung. |
Schritt 6 | Weisen die unwahren Tatsachenbehauptungen eine Schädigungseignung auf? Schädigungseignung liegt vor, wenn objektiv geeignet, beim Publikum eine nachteilige Meinung zu erzeugen. | Wenn ja: Schritt 7. | Wenn nein: kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung. |
Schritt 7 | Handelt es sich um eine vertrauliche Mitteilung iSd § 7 Abs 2 UWG, an welcher der Mitteilende oder Empfänger ein berechtigtes Interesse hat? | Wenn ja: Schritt 8. | Wenn nein: Verstoß gegen § 7 UWG liegt vor; Ende der Prüfung. |
Schritt 8 | Wurden die Tatsachen dennoch der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet? | Wenn ja: Verstoß gegen § 7 UWG liegt vor; Ende der Prüfung. | Wenn nein; kein Verstoß gegen § 7 UWG; Ende der Prüfung. |

